Drohnenkennzeichen: Wissenswertes zur neuen Drohnen-Verordnung
Seit dem 1. Oktober 2017 gilt die neue Drohnenverordnung des zuständigen Bundesverkehrsministeriums und das bedeutet für den einen oder anderen Drohnenbesitzer, Veränderungen an der Drohne vornehmen zu müssen. Denn mit der Drohnenverordnung (ähnlich der StVO und den Kfz-Kennzeichen) kam das neue Drohnenkennzeichen.
Die Vorordnung verlangt, dass
alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg künftig gekennzeichnet sein müssen, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
Was bedeutet das konkret?
Wer muss ein Drohnenkennzeichen führen?
So gut wie alle Drohnen, denn ein Startgewicht von 250 Gramm erreichen nur kleinste Spielzeugdrohnen, die außer für den Indoorbereich maximal im Garten oder Park geflogen werden dürften. Entgegen vieler anderslautender Berichte gilt die Kennzeichnungspflicht sehr wohl auch auf Modellflugplätzen.
Was muss das Drohnenkennzeichen enthalten?
Der Name und die Adresse des Besitzers oder Eigentümers müssen deutlich lesbar sein. Weitere Angaben sind optional. Es handelt sich also anders als bei den herkömmlichen Kfz-Kennzeichen keinesfalls um eine amtliche Plakette.
Warum muss das Drohnenkennzeichen sein?
Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) begründet die Kennzeichnungspflicht mit dem Ausbau der „Sicherheit im Luftraum“ sowie der Verbesserung des „Schutzes der Privatsphäre“. Im Falle einer Kollision oder eines Absturzes soll der Drohnenbesitzer möglichst einfach und schnell zu identifizieren sein.
Welche Bedingungen muss das Drohnenkennzeichen erfüllen?
Es muss feuerfest und gut lesbar angebracht sein. Feuerfestigkeit ist Voraussetzung, weil im Falle eines Brandes (beispielsweise wenn der Akku Schaden nimmt) die Lesbarkeit des Nummernschildes gewährleistet sein muss. Die Sichtbarkeit des Kennzeichens hängt natürlich in erster Linie von der Beschaffenheit des Flugmodells ab; eine Anbringung ist ja in erster Linie Frage von ausreichender Fläche.
Aus welchem Material muss das Drohnenkennzeichen sein?
Ein einfacher Aufkleber reicht nicht, da dieser nicht feuerfest ist. Schilder aus Metall bieten sich nicht an, weil solche Plaketten das Gewicht der Drohne unnötig belasten. Daher bieten die meisten Schilderläden Aluminiumaufkleber an. Auch andere Möglichkeiten sind möglich (und vor allem auch erlaubt), beispielsweise die Kennzeichnung per Lasergravur in den Rumpf der Drohne einzugravieren.
Was die neue Drohnenverordnung sonst noch besagt
Neben dem Drohnenkennzeichen bringt die Verordnung noch folgende Neuheiten:
- Drohnen-Führerschein: Drohnenpiloten, die eine Drohne von 2 Kilogramm und mehr fliegen, müssen eine Prüfung ablegen. Die Abnahme erfolgt über das Luftfahrt-Bundesamt (bei Modellflugzeugen von einem Luftsportverband)
- Erlaubnispflicht: Für Drohnen, die 5 und mehr Kilogramm auf die Waage bringen, muss eine Erlaubnis bei der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden
- Flugverbotszonen: Neben der maximalen Flughöhe von 100 Metern dürfen auch Verfassungsorgane, Bundes- oder Landesbehörden, Flugplätze, Industriegebiete, Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen und Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte nicht überfolgen werden
Wer also seine Drohne weiterhin legal aufsteigen lassen möchte, sollte sich dringend über die neuen Gesetzesbestimmungen informieren. Einen Überblick zum Download gibt es hier.