Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?
58 Umweltzonen gibt es deutschlandweit. Diese dürfen mit einer Ausnahme nur mit der grünen Plakette befahren werden. Wie ermittle ich, welche Umweltplakette mein Auto bekommt? Wo kann ich die Plakette kaufen? Wie lange ist diese gültig und wo bringe ich Sie an? Erfahren Sie im Folgenden alles, was Sie zum Thema Umweltplakette wissen müssen.
Die richtige Feinstaubplakette ermitteln
Wer in eine Umweltzone einfahren möchte, braucht eine Umweltplakette – in der Regel die grüne. Doch woher weiß der Autofahrer, welche Plakette an seinem Fahrzeug anzubringen ist? Die Lösung befindet sich
- für vor dem 01.10.2005 zugelassene Autos auf dem Fahrzeugschein, genauer unter „Schlüsselnummer zu 1“. Die letzten beiden Ziffern geben die Emissions-Schlüsselnummer an.
- bei ab den 01.10.2005 zugelassenen PKWs in der Zulassungsbescheinigung, und zwar unter dem Punkt 14.1. Auch hier entsprechen die letzten beiden Ziffern der Emissions-Schlüsselnummer.
Die Schadstoffgruppen mit den sie betreffenden Emissions-Schlüsselnummern für grüne, gelbe und rote Plaketten finden Sie in dem Beitrag Umweltzonen in Deutschland – Feinstaubplakette am Auto. Außerdem erfahren Sie in dem Artikel alles zu den Hintergründen über Umweltzonen inklusive der Auflistung aller 58 Umweltzonen Deutschlands.
Wo kann ich eine Umweltplakette kaufen?
Wer nun ermittelt hat, welche Umweltplakette er an seinem Auto anbringen darf, fragt sich, woher er diese nun bekommt. Die einfachste und „natürlichste“ Variante für den Erwerb der Feinstaubplakette: Bei der Zulassungsstelle. Die Kosten betragen dort meist 5 Euro, vorzulegen ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein).
Alternativ kann man die Umweltplakette überall dort kaufen, wo Abgasuntersuchungen durchgeführt werden, etwa beim TÜV, der DEKRA und natürlich der Werkstatt des Vertrauens. Hier zahlen Sie in der Regel ein paar Euro mehr als bei der Zulassungsstelle.
Umweltplakette online kaufen: Wer die Plakette online bestellen möchte, muss zusätzlich mit Versand- und Bearbeitungsgebühren rechnen. Beim Online-Kauf ist der Fahrzeugschein zur Verifizierung vorzulegen; scannen Sie das Dokument ein und lassen Sie das Kfz-Kennzeichen gleich auf die Plakette drucken – so muss es nicht händisch nachgetragen werden.
Übrigens: Sollten es die Umstände erfordern, dass Sie die Plakette „über Nacht“ benötigen, gibt es eine Lösung: Kaufen Sie Ihre Umweltplakette einfach an einer Tankstelle mit Werkstatt.
Weiteres Wissenswertes zur Umweltplakette
Die Umweltplakette ist fahrzeuggebunden; daher muss die die Nummer auf der Plakette mit dem Kfz-Kennzeichen identisch sein. Bei An- oder Ummeldung des PKWs sollten Sie die neue Feinstaubplakette immer gleich mit erwerben.
Anbringung: Die Plakette ist innen an der unteren Seite der Windschutzscheibe beim Beifahrer anzubringen. Wer die Plakette lose im Fahrzeug liegen hat, riskiert ein Bußgeld.
Gültigkeit: Die Umweltplakette ist unbefristet nutzbar. Bei einem Kennzeichenwechsel, beispielsweise beim Umstieg auf ein Wunschkennzeichen, ist dementsprechend auch eine neue Plakette erforderlich.
Blaue Plakette: Neben roter, gelber und grüner Plakette ist schon seit geraumer Zeit die Einführung einer blauen Umweltplakette im Gespräch. Diese würde für Umweltzonen gelten, die erst ab Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 und Benzinern mir der Abgasnorm EURO 3 befahren werden dürfen.
Strafen – Bußgelder
Sowohl das Fahren als auch das Parken ohne gültige Umweltplakette in einer Umweltzone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 80 Euro Bußgeld geahndet. Durch Bearbeitungskosten steigt die Summe auf über 100 Euro. Punkte in Flensburg werden nicht fällig. Ausländische Fahrzeuge dürfen ebenso nur mit gültiger Plakette in deutschen Umweltzonen fahren und parken.
Wer mit der falschen Plakette einfährt, muss ebenfalls 80 Euro entrichten. Allerdings ist in diesem Fall Vorsicht geboten. Die bewusste Anbringung einer falschen Umweltplakette ist Urkundenfälschung – hier drohen neben hohen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren!
Achten Sie darauf, dass die Plakette stets leserlich ist! Bei unleserlicher Umweltplakette riskieren Sie ebenfalls ein Bußgeld. Ist die Schrift verblasst, kümmern Sie sich also beizeiten um eine neue Plakette. Und auch das Anbringen an einer anderen Stelle als rechts unten an der Windschutzscheibe kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Ausnahmeregelungen
Wer braucht keine Umweltplakette? Alle diejenigen, die darauf angewiesen sind, das betroffene Gebiet zu erreichen. Das sind in erster Linie natürlich Anwohner, aber auch Handwerker oder andere Dienstleister, Händler, Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen im Einsatz, Fahrzeuge des ÖPNV, Müllabfuhr, Fahrzeuge der Bundeswehr und Diplomatenfahrzeuge. Oldtimer, Zwei- und Dreiräder sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen ebenfalls ohne Plakette in Umweltzonen einfahren, und – natürlich – Elektroautos.
Weitere Ausnahmeregelungen können individuell von den örtlichen Behörden erteilt werden. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Fahrzeug technisch nicht nachgerüstet oder die Nachrüstung dem Fahrzeughalter aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann