Das Zollkennzeichen – Ausreise kein Problem
Ein Zollkennzeichen – früher auch Transitkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt – wird nur noch wenigen ein Begriff sein: Die heutige Bezeichnung für solch eine Beschilderung ist Ausfuhrkennzeichen. Dieses Zollkennzeichen wird benötigt, um ein Fahrzeug – egal ob ein Auto, einen Wohnwagen nach einem Wohnmobile Ankauf etc. – ins Ausland auszuführen. Diese Regelung mit dem Zollkennzeichen gilt nur für Länder außerhalb der EU. Sollte man ein Fahrzeug mit einem Auslandskennzeichen innerhalb der EU ausführen wollen, ist nur ein Kurzzeitkennzeichen mit einer internationalen Versicherungsbestätigungskarte bzw. Deckungskarte von Nöten.
Woran erkennt man ein Zollkennzeichen?
Auf dem Zollkennzeichen ist der Buchstabenkürzel der Stadt oder des Landkreises, eine Zahlenkombination verbunden mit einem Buchstaben zu sehen. Zwischen dem Buchstabenkürzel und der Zahlenkombination befindet sich das rote Stadt- oder Landkreissiegel. Auf der rechten Seite des Zollkennzeichens sieht man einen roten Streifen in dem drei Zahlen untereinander stehen. Diese Zahl definiert das Zeitlimit in dem das Fahrzeug das Land verlassen muss, da nach Fristablauf die Zulassung und der Versicherungsschutz des Zollkennzeichens verfällt und das Fahrzeug somit weder bewegt noch abgestellt werden darf.
Wie lange ist das Zollkennzeichen gültig?
Das Zollkennzeichen ist mindestens 2 Wochen gültig. Die längste Zeit der Gültigkeit beträgt 1 Jahr. Nach einer Dauer von 3 Monaten muss der Besitzer eine Kfz-Steuer für das Fahrzeug bezahlen. Nach Ablauf der Zulassung ist der Eigentümer selber verpflichtet das Zollkennzeichen zu entsorgen.
Voraussetzung zur Beantragung eines Zollkennzeichens
Damit man ein Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Zollkennzeichen bekommen nur Antragssteller, die keine rückständigen Gebühren aus einer zurückliegenden Kfz-Zulassung auf ihrem Konto haben und zudem auch keine Kfz-Steuerschulden vorweisen. Zur Antragsstellung des Zollkennzeichens müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt und bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden zur Beantragung eines Zollkennzeichens benötigt?
Wie bei allen offiziellen Antragsstellungen benötigt man auch beim Zollkennzeichen verschiedene Unterlagen. Zur Identifikation des Fahrzeughalters muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden. Übernimmt man die Aufgabe der Antragsstellung des Zollkennzeichens für jemand anderes, ist eine schriftliche Bevollmächtigung notwendig. Sollte es sich bei dem Antragssteller des Zollkennzeichens um einen Minderjährigen handeln, ist dieser dazu verpflichtet eine Einverständniserklärung und die Identifikations- dokumente wie den Ausweis der Sorgepflichtigen vorzuzeigen. Seit dem 01.07.2007 fordern die Zulassungsbehörden eine unterschriebene Einzugs- ermächtigung zur Begleichung der Kfz-Steuer.
Des Weiteren muss man die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs mit sich führen. Zudem ist für das Zollkennzeichen auch noch eine Versicherungsbestätigung in Form einer gelben Versicherungsbestätigungskarte, auch Deckungskarte genannt, erforderlich, um dieses spezielle Kfz-Kennzeichen zu beantragen. Bei der Versicherung für das Zollkennzeichen muss es sich um eine Haftpflichtversicherung handeln, die europaweit gilt.
Benötigte Unterlagen für das Zollkennzeichen zusammengefasst:
- Personalausweis
- Bevollmächtigung, wenn die Antragsstellung von einer anderen Person vorgenommen wird
- unterschriebene Einzugsermächtigung zur Begleichung der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
- Deckungskarte bzw. Versicherungsbestätigung (gelbe Versicherungsbestätigungskarte, europaweit gültig)
Wie viel kostet das Zollkennzeichen?
Der Preis des Zollkennzeichens wird von jeder Behörde individuell festgelegt und sollte zwischen 30 € und 80 € liegen. Zusätzlich fallen noch einmalig Kosten für die Prägung vom Wunschkennzeichen an, welche auch je nach Behörde schwanken. Die Preise des Zollkennzeichens richten sich aber auch individuell je nach Fahrzeugtyp. Hier gibt es für das Zollkennzeichen verschiedene Deckungsbereich Varianten von 9 bzw. 15 Tagen bis zu 3 Monate. Dasselbe gilt auch für Kurzzeitkennzeichen, hier liegt man jedoch eher im 1 bis 5-Tage Deckungsbereich sowie das zusätzliche Mitführen der grünen Versicherungskarte.
- PKW
- 15 Tage
- 30 Tage
- 60 Tage
- 90 Tage
- LKW
- 15 Tage
- 30 Tage
- –
- –
- Anhänger
- 15 Tage
- 30 Tage
- –
- –
- Motorrad
- 15 Tage
- 30 Tage
- –
- –
- alle Kfz-Typen
- 15 Tage
- 30 Tage
- –
- 60 Tage
Zollkennzeichen Online beantragen
Neben der Möglichkeit, das Zollkennzeichen an einer der vielen Zulassungsbehörden zu erwerben, kann man dieses auch Online beantragen. Dies ist zwar die bequemere Variante, dauert aber etwa 1 Tag länger.