Begleitetes Fahren: Die Sonderregelung und ihre Bedingungen
Begleitetes Fahren wurde eingeführt, da Fahranfänger eine sehr hohe Unfallquote aufweisen. Dies liegt zum einen an der mangelnden Fahrpraxis und andererseits an einer erhöhten Risikobereitschaft. Ursprünglich startete das Bundesland Niedersachsen am 30.04.2004 einen Modellversuch. Dieser wurde von der Justus-Liebig-Universität Gießen betreut und die Ergebnisse im Anschluss ausgewertet. Die Auswertung ergab, dass die Teilnehmer im Gegensatz zu der Kontrollgruppe 28,5 % weniger Unfälle sowie 22,7% weniger Verkehrsverstöße hatten. Aufgrund des positiven Resultates führten die Bundesländer nacheinander die Regelung ein. Schlusslicht war am 01.01.2008 Baden-Württemberg.
Welche Bedingungen müssen beim begleiteten Fahren erfüllt werden?
Der Fahranfänger hat sowohl vor, als auch nach der Prüfungsbescheinigungen einige Bedingungen zu erfüllen, bis er seinen endgültigen Führerschein ausgehändigt bekommt.
Begleitetes Fahren: Bedingungen vor der Prüfungsbescheinigung
Grundvoraussetzung ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist diese gegeben, kann man sich mit 16 ½ Jahren bei einer Fahrschule für den Führerschein der Klassen BE oder B anmelden. Gleichzeitig muss ein Antrag beim zuständigen Amt gestellt werden. Erst wenn dieser genehmigt wurde, darf mit der Ausbildung begonnen und nach erfolgreichem Absolvieren mit der Theorieprüfung abgeschlossen werden. Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag darf man die praktische Prüfung ablegen. Wurde diese erfolgreich absolviert, erhält der Jugendliche an seinem 17. Geburtstag eine Prüfungsbescheinigung ohne Foto. Während des begleiteten Fahrens gilt diese zusammen mit dem Ausweis als Fahrerlaubnis und ist ausschließlich in Deutschland gültig.
Begleitetes Fahren: Bedingungen nach der Prüfungsbescheinigung
Nun beginnt eine Probezeit für die Dauer von 2 Jahren. Darüber hinaus gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weitere Einschränkungen: Es muss grundsätzlich eine Begleitperson mitfahren. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Die Begleitpersonen werden namentlich in der Bescheinigung erfasst.
Ausschließlich mit den eingetragenen Begleitpersonen ist das begleitende Fahren erlaubt! Diese stehen dem Fahranfänger vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung, dürfen aber nicht aktiv in das Fahrverhalten eingreifen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Der 17-Jährige bleibt verantwortlicher Führer des Fahrzeugs.
Welche Konsequenzen erwarten Fahrer und Beifahrer bei Verkehrsverstößen?
Bei Verstößen im Verkehr werden gegenüber dem jungen Fahrer die gleichen Maßnahmen ergriffen wie bei anderen Fahranfängern mit normalem Führerschein während der Probezeit. Darüber hinaus gibt es noch einige Sonderregelungen in den Rechtsgrundlagen:
Bis wann geht das begleitete Fahren?
Pünktlich zum 18. Geburtstag kann der Jugendliche bei der Führerscheinstelle seinen Kartenführerschein abholen. Eine Antragstellung ist nicht nötig. Er muss lediglich seine Prüfungsbescheinigung vorlegen.
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