Bußgeldkatalog Blitzer Radarkontrolle

Bußgeldkatalog 2013 – Neue Regelung für Verkehrssünder

Zum 01.04.2013 ist über das StVG der neue Bußgeldkatalog nach § 1 BKatV in Kraft getreten. Die gute Nachricht: Es sind in diesem Moment nur kleinere Erhöhungen der Bußgelder für verschiedene Verstöße vorgenommen worden, die wichtigen Änderungen im Punktesystem stehen erst nächstes Jahr an. Auch Autofahrer, die zur Geschwindigkeitsüberschreitung und gelegentlichem Geblitzt werden neigen, werden in diesem Jahr noch verschont. Trotzdem empfehlen die Automobilverbände schon heute vorzusorgen. Wer zu viele Punkte in Flensburg hat, sollte noch dieses Jahr an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau teilnehmen – diese Möglichkeit soll es ab 2014 nicht mehr geben. In diesem Jahr wurden nur Erhöhungen bei den Verwarnungsgeldern bei Ordnungswidrigkeiten bis zu 35€ vorgenommen – die Verkehrssünder können noch einmal aufatmen.

Falschparken wird im neuen Bußgeldkatalog teurer

Zu schnelles Fahren wird auch im Bußgeldkatalog aufgeführt (c) iStock.com / green308

Bußgeldkatalog Blitzer Radarkontrolle

Wer es beim Parken nicht ganz so genau nimmt, dem drohen mit dem neuen Bußgeldkatalog von nun an härtere Sanktionen. Parken ohne Parkschein oder das Überschreiten der Parkdauer wird um jeweils 5€ teurer – beim Parken ohne Parkschein entspricht das einer Steigerung um 100%! Deshalb: Vorsicht in Zonen mit Parkscheinautomat – selbst in teuren Parkzonen ist das Ticket aus dem Automaten günstiger als das Bußgeld.

Die Veränderungen im Bußgeldkatalog beim Falschparken in einer Bußgeldtabelle

Verstöße beim ParkenFrühere StrafenBußgelder seit 2013
Parken ohne Parkschein5 €10 €
Überschreitung der Parkdauer um 30 bis 60 Minuten10 €15 €
Überschreitung der Parkdauer um bis zu 2 Stunden15 €20 €
Überschreitung der Parkdauer um bis zu 3 Stunden20 €25 €
Parken auf dem Radweg25 €30 €

Der Bußgeldkatalog zieht gegen kleine Alltagssünden an


  • Gegen die Einbahnstraße fahren

    Teurer werden im neuen Bußgeldkatalog neben dem Falschparken auch die kleinen, alltäglichen Sünden wie z. B. Verstöße gegen simple Verkehrsregeln: In vielen verwinkelten Innenstädten ist der kurze Weg gegen die Einbahnstraße für die Bewohner eine willkommene Abkürzung – aber Achtung: Hier können jetzt Strafen bis zu 35€ (statt früher 30€) fällig werden.

  • Fahren ohne ordnungsgemäße Beleuchtung

    Auch wer es mit dem Licht nicht so genau nimmt, muss nun deutlich tiefer in die Tasche greifen: Fahren ohne ordnungsgemäße Beleuchtung wird im neuen Bußgeldkatalog von bis zu 20€ auf bis zu 35€ erhöht.

  • Nicht lesbares Kennzeichen

    Vorsicht ist auch dann geboten, wenn bei schlechtem Wetter das Fahrzeug verschmutzt ist. Auch wenn die allgemeine Sauberkeit des KFZ nicht kontrolliert wird: Das KFZ-Kennzeichen muss zu erkennen sein. Ein nicht lesbares Kennzeichen kann 5€ Strafe kosten.

  • Ungültiges bzw. nicht vorhandenes Kennzeichen

    Wer ein neues Fahrzeug zulässt, muss wissen, wie er den Weg zur KFZ-Zulassung korrekt zurücklegt. Mal eben ohne Nummernschild, weil das Wunschkennzeichen online bestellt wurde, gilt nicht: Das Fahrzeug darf nur auf die Straße, wenn es über ein gültiges Kennzeichen verfügt. Bei einem ungültigen bzw. nicht vorhandenen Kennzeichen drohen 50€ Strafe und drei Punkte.

Kein Pardon für Fahrradfahrer

Auch Fahrradfahrer werden in Zukunft bei Verstößen deutlich stärker zur Kasse gebeten. Der neue Bußgeldkatalog sieht für Fahren gegen die Einbahnstraße eine Strafe von 35€ vor, Fahren in der Fußgängerzone kann bis zu 30€ kosten. Vorbei sind die Zeiten, in denen die rasenden Kurierfahrer auf den Straßen tun und lassen durften, was sie wollen. Ein geordnetes Miteinander auf den Straßen erfordert Rücksicht von allen, ganz egal ob sie auf 2 oder 4 Rädern oder auch zu Fuß unterwegs sind.

Fahrradfahrern erwarten Bußgeldstrafen beim Fahren in Fußgängerzonen (c) iStock.com / jojoo64

Bußgeldkatalog Fußgängerzone Schild

Der neue Führerschein: Nur noch 15 Jahre gültig

Neben dem neuen Bußgeldkatalog ist dieses Jahr der neue Führerschein eingeführt worden. Seit dem 19.1.2013 sind neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Gute Nachrichten für alle, die ihren “Lappen” schon haben: Dieser bleibt bis 2033 gültig und muss erst dann umgetauscht werden. Also besser nicht verlieren, denn wer seinen Führerschein verloren hat, muss einen neuen beantragen und dieser ausgestellte Führerschein wird auch auf 15 Jahre begrenzt.

3 Kommentare
  1. Auto-Kai sagte:

    Irgendwie muss ja wieder Geld in die Staatskassen rein kommen. Eine absolute Frechheit!

  2. Bensch sagte:

    Stimme Kai zu^^
    Da sieht man doch mal wieder in welch einer pseudo-Demokratie wir leben! Immer und immer wieder diese Willkür des Staates, seinen Bürgern das leben noch schwieriger zu machen…

    bspw: Warum ist es Pflicht sich anzuschnallen?? ist doch völliger unsinn, wer sicher sein will schnallt sich von ganz allein an, wer dies nicht möchte lässt es bleiben denn schließlich weiß jeder was bei einem Unfall passieren kann!
    Ein Bekannter war nicht angeschnallt, zum Glück, wär er es gewesen, hätte er bei einem Frontanzusammenstoß mit 110 kmh vor einen Baum vor einigen Jahren sein Leben verloren da die Pedale ihn erdrückt hätten (diese standen schlussendlich über dem Fahrersitz!!)

    Aber nun gut, man kann sich über unseren Staat und die „tolle“ Politik noch so viel aufregen, interessieren tut es diesen zu gut deutsch ohnehin einen schei* Dreck und das Volk wird einfach ignoriert!

    Falls das jemand gelesen haben sollte: Vielen Dank für die Mühen ;-)

  3. Auto-Kai sagte:

    Klar, könnte man meinen, dass jeder vernünftige Autofahrer von alleine darauf kommen sollte, dass es immer besser ist, sich anzuschnallen. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass ohne Anschnallpflicht, die Zahl der Todesopfer bei Unfällen noch weiter ansteigen würde. So zeigt doch eine umfangreiche Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), dass 20 % der im Jahr 2010 tödlich verunglückten Autofahrer, nicht angeschnallt waren. Allein schon als Vorbildfunktion für Kinder finde ich es unverantwortlich, wenn Erwachsene sich nicht anschnallen.
    Aber Bußgelderhöhungen gegen kleine Alltagssünden sind teilweise echt ne Frechheit!!

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