EU Fahrerlaubnis Führerschein Ausweis

EU Fahrerlaubnis 2013 – Alle Änderungen auf einen Blick

Bereits im Jahr 1999 wurde der Grundstein gelegt für eine EU-weite Gleichstellung des Fahrerlaubnisrechts mit der Einführung des Buchstabensystems und dem neuen Scheckkartenführerschein. So wurde z.B. aus der alten Klasse 3 die Klasse B, die EU-weit Gültigkeit findet. Im Januar 2013 wurde mit der neuen EU Fahrerlaubnis nun der nächste Schritt getan. Neben neuen und konsolidierten Führerscheinklassen wurde, unter anderem, auch eine Befristung der Gültigkeit der EU Fahrerlaubnis eingeführt. Doch was bedeutet das nun genau für Ihren Führerschein?

Die neuen Führerscheinklassen der EU Fahrerlaubnis

Während sich in der neuen EU Fahrerlaubnis für die LKW- und Busklassen sowie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (für Informationen zu den verschiedenen Kfz-Kennzeichen klickt hier) nichts ändert, gelten für Führerscheinhalter der Klassen A und B einige Neuerungen. Insbesondere Krafträder werden durch die EU Fahrerlaubnis neu kategorisiert und reglementiert. Die alten Klassen M (Mofas) und S (Kleinkraftfahrzeuge wie Quads, Microcars und Trikes) werden nun mit der EU Fahrerlaubnis 2013 in der allgemeinem Klasse AM zusammengefasst.

Der Papier-Führerschein wird durch die EU Fahrerlaubnis ersetzt (c) iStock.com / Stu49

EU Fahrerlaubnis Führerschein Ausweis

Praktisch für ehemalige Besitzer der Klasse M oder S ist, dass sie nun alle Fahrzeuge der Klasse AM fahren dürfen, europaweit. Die Klasse A1 für Leichtkrafträder bleibt weitesgehend unverändert. Die ehemalige Fahrberechtigung A wird mit der EU Fahrerlaubnis 2013 zur Klasse A2. Hier muss, wer für die neue Klasse A berechtigt sein will, nach 2 Jahren eine weitere Vorbereitung in der Fahrschule und praktische Prüfung absolvieren. Die neue Klasse A gilt unbeschränkt für alle Krafträder. Inhaber der alten Klasse A werden automatisch nach 2 Jahren in die neue EU Fahrerlaubnis A übernommen.

Neues für die alten Klassen 3 und B

Die wohl mit Abstand verbreitetsten Führerscheinklassen sind Klasse B und die zuvor gültige Klasse 3. Auch für Inhaber dieser Klassen gibt es einige Änderungen in der neuen EU Fahrerlaubnis. Diese betreffen insbesondere die zugelassenen Anhängerlasten. Während die alte Klasse 3 das Führen von Kraftfahrzeugen bis 7.500 kg und Lkw-Gespannen bis zu 18.500 kg erlaubte, berechtigte die alte Klasse B lediglich zu Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg und Anhängerlasten von maximal 750kg. Mit der Neuregelung in der EU Fahrerlaubnis 2013 dürfen mit der Klasse B auch Anhänger benutzt werden, die 750 kg übersteigen, einzig wichtiges Kriterium ist, dass das kombinierte Gewicht von Anhänger und Kraftfahrzeug 3.500 kg nicht überschreitet. Mit einer gesonderten Fahrerschulung kann dieses Gesamtgewicht auf 4.250 kg erhöht werden, alle schwereren Anhänger benötigen eine EU Fahrerlaubnis der Klasse BE. Wichtig für die alte Klasse 3: bei einem Umtausch zur EU Fahrerlaubnis werden die Klassen AM, B, BE, C1, C1E und L eingetragen. Ab vollendetem 50. Lebensjahr muss die Kfz-Zulassung für Züge über 12.000 kg jedoch alle 5 Jahre verlängert werden.

Befristungen der EU Fahrerlaubnis 2013

Am meisten öffentlich diskutiert im Zuge der Einführung der EU Fahrerlaubnis 2013 wird sicherlich das Thema Befristung. Muss jeder den Führerschein irgendwann erneuern oder gilt dieser Regelung nur für neu ausgestelle Fahrberechtigungen?

Mit einer gesonderten Fahrschulung dürfen viele Wohnwagen auch mit Klasse B gefahren werden (c) iStock.com / vanbeets

EU Fahrerlaubnis Wohnwagen Brücke

Die viel diskutierte Gültigkeitsdauer von 15 Jahren betrifft lediglich die Fälschungssicherheit der Dokumente und gilt nur für Führerscheine die ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden. Alle vorher ausgestellten Dokumente sind bis zum 19.01.2033 gültig. Nach diesem Zeitpunkt wird der Führerschein auf Antrag einfach umgetauscht. Wichtigster Rahmenpunkt hierbei: die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden ohne Begrenzung erteilt, das heißt für einen Umtausch nach Ablauf der Gültigkeit muss keine erneute Prüfung absolviert werden.

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