Fahrerflucht – Tipps zur Hilfe des Geschädigten
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Umstand, dass sich ein Unfallverursacher vom Unfallort entfernt, ohne dass seine Personalien festgestellt werden können, als Fahrerflucht bezeichnet. Für den Gesetzgeber erfüllt dies laut Paragraf142 StGB den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Unter Juristen herrscht noch immer Uneinigkeit darüber, ob der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verfassungswidrig ist. Auf keinem anderen Gebiet wird ein Straftäter, der sich unerlaubt vom Tatort entfernt, dafür zur Rechenschaft gezogen. Der Paragraf 142 StGB widerspreche nach Ansicht einiger Juristen dem Auskunftsverweigerungsrecht im Strafrecht, nach dem ein Straftäter sich nicht selbst belasten muss. Trotzdem ist die Gesetzeslage bei Fahrerflucht eindeutig, da das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 142 StGB mit dem Hinweis auf die Schutzwürdigkeit der Rechtssicherheit im Straßenverkehr als verfassungskonform bezeichnet hat.
Welche Rechte hat man als Geschädigter bei Fahrerflucht?
Für Fälle, bei denen der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden können, haben die Kfz-Haftpflicht-Versicherungsgesellschaften den gemeinnützigen VereinVerkehrsopferhilfe e.V. gegründet. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums und übernimmt unter gewissen Bedingungen, die nicht immer leicht vom Geschädigten erfüllt werden können, die Schadensregulierung. In erster Linie muss der Geschädigte nachweisen, dass es sich tatsächlich um Unfallflucht vom Unfallort handelt.
Die alleinige Behauptung ist nicht ausreichend. Deshalb sollte bei einem Unfall mit Fahrerflucht immer die Polizei verständigt werden, um den Unfall und den Schaden des Fahrzeugs zu dokumentieren. Name und Adresse sowie das Kfz-Kennzeichen von Unfallzeugen können hilfreich sein, wenn die Polizei nicht eindeutig eine Unfallflucht feststellen kann. In diesem Fall brauchen Sie zusätzlich ein Unfallgutachten eines unabhängigen Sachverständigen, der feststellt, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Das ist erst einmal mit Kosten verbunden. Diese fallen auch für ein Schadensgutachten an, um die Schadenshöhe festzustellen. Sind schließlich alle Voraussetzungen für den Schadenersatz durch die Verkehrsopferhilfe erfüllt, werden lediglich die Sachschäden an Kleidung, Ladung oder Gepäck erstattet, die über der üblichen Selbstbeteiligung von 500,- Euro liegen. Die Zahlung von Schmerzensgeld ist möglich, wenn Verletzungen über einen gewissen zumutbaren Rahmen hinausgehen.
Vollkasko – der beste Schutz bei Fahrerflucht
Der beste Schutz gegen Unfallflüchtlinge sind immer noch Vollkasko Autoversicherungen. Diese lohnt sich aber nur bei neuwertigen Fahrzeugen. Deshalb ist es zu empfehlen gleich bei der Kfz Zulassung auch eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Neuwagenbesitzer sind somit gegen derlei Unfälle abgesichert. Hat Ihr Fahrzeug schon einige Jahre auf dem Buckel, hilft im Prinzip nur noch das positive Denken, dass Ihnen so etwas nicht passieren wird. Andernfalls kann es sein, dass Sie auf den Kosten für die Schadensregulierung sitzen bleiben.
Super Tipps. Hatte auch das Problem, dass mein geparktes Auto beschädigt wurde und der Unfallverursacher einfach abgehauen ist :( leider war mir das mit der Verkehrsopferhilfe nicht bewusst, sodass ich selber auf den Kosten sitzen blieb.
NUR MIT ERHEBLICHEN PERSONENSCHADEN übernimmt der Verein anfallende Kosten!