Umweltzonen in Deutschland – Feinstaubplakette am Auto
Das Thema Umweltplakette (auch gern als Feinstaubplakette bezeichnet) und Feinstaubbelastung ist aktueller denn je. Denn leider ist trotz immer mehr Umweltzonen und verschärfteren Bedingungen keine oder kaum Besserung in Bezug auf zu hohe Feinstaubbelastungen festzustellen. Hier lesen Sie alles rund ums Thema Umweltplakette und Umweltzonen.
Einführung von Umweltplakette und Umweltzone
Umweltplaketten wurden entwickelt, um die Luftqualität in Metropolen, an Verkehrsknotenpunkten, in Innenstädten und Bundesstraßen zu verbessern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. In den von den Kommunen festgelegten Umweltzonen ist es nur Fahrzeughaltern erlaubt zu fahren, die ihr Auto mit einer Umweltplakette gekennzeichnet haben.
Die Umweltplakette gibt es in drei verschiedenen Farben und zwar in grün für niedrige (Stufe 3), gelb für mittlere (Stufe 2) und rot für höhere (Stufe 1) Schadstoffemission. Hintergrund: Die EU hatte 1999 in ihrer Luftqualitätsrichtlinie eine Senkung der Feinstoffbelastung vorgeschrieben.
Die „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ trat am 01.03.2007 in Kraft. Die ersten Umweltzonen wurden zum 01.01.2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingeführt. Sie betrafen Fahrzeuge der Stufe 1.
1. Feinstaub
Feinstaub, auch Schwebstaub, besteht aus kleinen, nicht sichtbaren Partikeln. Hauptverursacher sind Industrie, Hausfeuerungsanlagen – und der Verkehr. Feinstaub tritt vermehrt in Ballungsgebieten auf und ist stark witterungsabhängig: Insbesondere dann, wenn es stabile Hochdrucklagen ohne Wind gibt (insbesondere Smog), ist die Feinsstaubbelastung sehr hoch, da der Staub nicht durch den Wind wegtransportiert wird.
1.1. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub auf den Menschen
Feinstaub kann sich beim Einatmen in den Atemwegen festsetzen und lässt sich durch Husten oder Niesen kaum absondern. Hierdurch können gesundheitliche Folgen wie Asthma, Allergien bis hin zu Lungenkrebs entstehen. Viele Experten stehen diesen Richtlinien jedoch kritisch gegenüber, denn es wird vermutet, dass es eher politisch motivierte Richtlinien sind.
1.2. Die Entstehung von Feinstaub
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Feinstaub entsteht. Zum einen kann der Feinstaub natürliche Ursachen haben und zum anderen künstliche, also vom Menschen verschuldete.
Pollen
Mikroorganismen
Seesalz
Vulkanausbrüche
atmosphärische Prozesse
Wüstenstaub
Waldbrände
2. Umweltzone
Was ist eine Umweltzone? Die Definition des Umweltbundesamtes lautet:
Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Ziel dieser Umweltzonen ist, dass die Schadstoffemissionen, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, reduziert werden. Vorrangig geht es momentan darum, die Partikel und NOx-Emissionen zu senken.
2.1. Aus welchem Grund werden nur bestimmte Teile als Umweltzonen auserkoren?
Es gibt Gebiete in Städten und Gemeinden, in denen eine besonders hohe Belastung durch Feinstaub die Luft verunreinigt. Damit die Verunreinigung nicht fortschreitet, wird dieser Bereich als Umweltzone gekennzeichnet, so dass der Verkehr dort eingeschränkt wird. In der Regel wird eine Umweltzone in Gemeinden errichtet, welche im letzten Jahr den Grenzwert für maximale Feinstaubbelastung 35 mal überschritten haben.
Die Umweltzone ist mit dem Verkehrszeichen 270.1 markiert. Durch die Kombination mit einem Zusatzzeichen wird kommuniziert, welche Feinstaubplakette benötigt wird, um die Umweltzone zu durchqueren. Die Umweltzone endet mit der Zahlenkombination 270.2.
2.2. Realisierung der Umweltzonen
Meistens werden bei Einführung einer Umweltzone schrittweise die Anforderungen erweitert. Zu Beginn besteht zunächst für jeden Autofahrer die Pflicht, eine Feinstaubplakette am Fahrzeug anzubringen. Hierbei ist es noch egal, welche Plakette sich am Auto befindet, es muss nur eine Feinstaubplakette vorhanden sein. Weiterhin wird entweder die Umweltzone vergrößert oder Autos mit roter oder roter und gelber Plakette dürfen nicht mehr in die Umweltzone fahren. Der letzte Schritt besteht darin, dass nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette in die Umweltzone fahren dürfen.
2.3. Zuständigkeit für Umweltzonen
Die Realisierung der Umweltzone ist den jeweiligen Städten, Kommunen und Gemeinden selbst überlassen. Meistens werden Umweltzonen in Schritten eingeführt, um den Autofahrern noch genügend Zeit zu geben, ihr Fahrzeug umzurüsten oder ein neues zu kaufen. Doch es gibt auch Fälle, in denen Städte direkt eine strengere Umweltzone einrichten, in der nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette fahren dürfen. Aktuell (Stand Mai 2019, Quelle: Umweltbundesamt) gibt es bis auf eine Ausnahme (Neu-Ulm, siehe Tabelle unten) nur Umweltzonen der Stufe 3.
Umweltzonen
Hier die 58 Umweltzonen Deutschlands (Stand Januar 2018)
Stadt Stufe/
Umweltzone seitStadt Stufe/
Umweltzone seit
Augsburg 3/Juni 2016 Siegen 3/Januar 2015
Balingen 3/April 2017
Frankfurt am Main 3/Januar 2012
Berlin 3/Januar 2010 Halle an der Saale 3/Januar 2013
Bremen 3/Juli 2011 Magedeburg 3/Januar 2013
Darmstadt 3/November 2015 Erfurt 3/Oktober 2012
Freiburg 3/Januar 2013 Limburg an der Lahn 3/Januar 2018
Heidelberg 3/Januar 2013 Marburg 3/April 2016
Heidenheim 3/Januar 2013 Offenbach 3/Januar 2015
Heilbronn 3/Januar 2013 Wiesbaden 3/Februar 2013
Herrenberg 3/Januar 2013 Hannover 3/Januar 2010
Ilsfeld 3/Januar 2013 Osnabrück 3/Januar 2012
Karlsruhe 3/Januar 2013 Aachen 3/Februar 2016
Leonberg / Hemmingen und Umgebung 3/Dezember 2013 Bonn 3/Juli 2014
Ludwigsburg und Umgebung 3/Januar 2013 Dinslaken 3/Oktober 2012
Mannheim 3/Januar 2013 Düsseldorf 3/Juli 2014
Mühlacker 3/Januar 2013 Eschweiler 3/Juni 2016
München 3/Oktober 2012 Wuppertal 3/Juli 2014
Neu-Ulm 2/November 2012 Mainz 3/Februar 2013
Pfinztal 3/Januar 2013 Hagen 3/Juli 2014
Pforzheim 3/Januar 2013 Krefeld 3/Juli 2012
Regensburg 3/Januar 2018 Leipzig 3/März 2011
Reutlingen 3/Januar 2013 Köln 3/Juli 2014
Schramberg 3/Januar 2015 Langenfeld 3/Juli 2014
Schwäbisch Gmünd 3/Januar 2013 Mönchengladbach 3/Juli 2014
Stuttgart 3/Januar 2012 Münster 3/Januar 2015
Tübingen 3/Januar 2013 Neuss 3/Juli 2014
Ulm 3/Januar 2013 Overath 3/Oktober 2017
Urbach 3/Januar 2013 Remscheid 3/Juli 2014
Wendlingen 3/April 2013 Ruhrgebiet 3/Juli 2014
2.4. Ausnahmeregelungen für Umweltzonen
Bundesweit: Die wichtigsten bundesweit-einheitlichen Ausnahmeregelungen sind unter anderem, dass land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Arztwagen und Oldtimer keine Umweltplakette benötigen. Weitere Ausnahmeregelungen findet man hier.
Lokal: Zusätzlich zu den bundesweiten Regelungen kann jede Kommune in einer Umweltzone Ausnahmeregelungen von dem Fahrverbot gestatten. Dadurch entstehen örtlich viele unterschiedliche Ausnahmen, diese kann man dann auf der lokalen Website nachlesen.
3. Umweltplakette
Es gibt drei verschiedene Feinstaubplaketten, wobei das System bzw. die Zusatzzeichen der Plakette an die Ampelschaltung erinnern. Um seine Feinstaubplakette zu ermitteln, benötigt man die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also den Fahrzeugschein. Die darauf vermerkte Emissionsschlüsselnummer bestimmt, welcher Schadstoffgruppe das Fahrzeug zugeteilt ist. Hier sind beim alten Fahrzeugschein oben links unter der Schlüsselnummer die letzten beiden Ziffern entscheidend. Im neuen Fahrzeugschein sind es die letzten beiden Ziffern im Feld 14.1. Mit dieser Nummer aus der Kfz-Zulassung kann man dann die Schadstoffgruppe seines Fahrzeuges ermitteln.
Hinweis: Dem Feld 22 der Zulassungsbescheinigung ist zu entnehmen, ob ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit einem Partikelminderungssystem („PM-Stufe“) ausgestattet ist.
3.1. Die unterschiedlichen Schadstoffgruppen
Schadstoffgruppe 1 - keine Plakette
Bei Schadstoffgruppe 1 bekommt man keine Feinstaubplakette für das Auto. Somit ist es mit diesen Fahrzeugen nicht erlaubt, in Umweltzonen hineinzufahren.Benziner | 00, 03-13, 15, 17, 88, 91-92 |
Diesel (ohne Partikelfilter) | 00-24, 34, 40, 77, 88 |
Schadstoffgruppe 2 - rote Plakette
Nur für Diesel-PKW Euro 2 oder Euro 1 mit PartikelfilterDiesel (ohne Partikelfilter) | 25-29, 35, 41, 71 |
Diesel (mit Partikelfilter) | PM 0: 14, 16, 18, 21-22, 34, 40, 77 |
Diesel (mit Partikelfilter) | PM 1: 19-20, 23-24 |
Schadstoffgruppe 3 - gelbe Plakette
Nur für Diesel-PKW Euro 3 bzw. D3 oder Euro 2 mit PartikelfilterDiesel (ohne Partikelfilter) | 30-31, 36-37, 42, 44-52, 72 |
Diesel (mit Partikelfilter) | PM 0: 28-29 |
Diesel (mit Partikelfilter) | PM 1: 14, 16, 18, 21-22, 25-27, 34-35, 40-41, 71, 77 |
Schadstoffgruppe 4 - grüne Plakette
- Für Benziner nach Anlage XXIII oder 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO, Euro 1 bis Euro 4 sowie neue Abgasstufen Euro 5 und Euro 6- Für Diesel-PKW Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4 oder Euro 3 mit Partikelfilter sowie neue Abgasstufen Euro 5 und Euro 6
- Für Kfz ohne Verbrennungsmotor
Benziner | 01, 02, 14, 16, 18–70, 71–75, 77, 35A0–35M0 (Euro 5), 36N0- 36ZL (Euro 6 NEFZ), 36AA-36BI (Euro 6, WLTP) |
Diesel (ohne Partikelfilter) | 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75 |
Diesel (mit Partikelfilter) | PM 1: 27, 49-52 |
Diesel (mit Partikelfilter) | PM 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70 |
Diesel (mit Partikelfilter) | PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66 |
Diesel (mit Partikelfilter) | Stufen PM 4 und PM 5 |
(Quelle: ADAC)
3.1. Zukunft der Umweltplakette: Blaue Plakette?
Im Gespräch ist schon seit längerer Zeit, die rote, gelbe und grüne Umweltplakette um eine blaue zu ergänzen. Sie soll dann außer den neuen Diesel-PKW mit der Euro 6-Norm allen anderen Diesel-Fahrzeugen den Zugang zu den Umweltzonen verweigeren. Das würde bedeuten, dass etwa 13 Millionen Fahrzeuge ausgesperrt würden. Doch damit nicht genug: Der NOx-Ausstoß soll laut Messungen des ADAC, des Umweltbundesamtes und der Deutschen Umwelthilfe bei Euro 6-Dieseln die vorgegebenen Grenzwerte weit überschreiten. Die vorgegebenen Richtwerte seien nur unter Laborbedingungen erreicht worden. Hier droht weiteres Ungemach – eventuell sogar irgendawnn das vorzeitige Aus des Dieselmotors?
Außerdem steht im Raum, die Schadstoffbelastungen zu reduzieren, indem man die Bestimmungen auf weitere Fahrzeuggruppen ausweitet, zum Beispiel auf Binnenschiffe, Dieselloks und Baumaschinen. Diese dürfen nämlich immer noch ohne Partikelfilter betrieben werden. Auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, der Rad- und Fußwege soll vorangetrieben werden. Zudem wird über den kostenlosen Nahverkehr nachgedacht, mit der Intention, möglichst viele Autofahrer zu animieren, das Auto stehenzulassen und stattdessen auf den ÖPNV umzusatteln.
4. Umweltzonen und Dieselfahrverbote
Fahrverbote in Umweltzonen und Dieselfahrverbote sind voneinander zu unterscheiden: In Umweltzonen gelten Fabrverbote für Fahrzeuge, die nicht mit der grünen Plakette an der Windschutzscheibe ausgerüstet sind (Ausname Neu-Ulm, s.o.). Außerdem gibt es seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27. Februar 2018 die sogenannten Dieselfahrverbote, die die Gemeinden zur Luftreinhaltung in bestimmten Stadtteilen oder Straßen (-abschnitten) verhängen dürfen. Bei den Dieselfahrverboten geht es um die Belastung der Luft mit Stickoxiden: Diese wird zu einem Großteil von Dieselmotoren verursacht. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen bis Euro 4, teilweise auch bis Euro 5. Aktuell (Stand Mai 2019) gibt es Dieselfahrverbote in Hamburg und Stuttgart, unmittelbar vor der Umzetzung stehen Fahrverbote in Bonn, Köln, Darmstadt, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt in Mainz.
Bei den Dieselfahrverboten ist die Situation seit jeher recht diffus: Zum einen ist die Messmethodik kaum nachzuvollziehen, etwa warum Messwerte an bestimmten Punkten genommen werden und an anderen nicht, zudem stellt sich die Frage, wie die Fahrverbote überhaupt eingehalten, sprich kontrolliert werden sollen, da die betroffenen Autos ohne entsprechende Kennzeichnung ja gar nicht als Umweltsünder auszumachen sind. Die Polizei jedenfalls hat die Kapazitäten nicht, Kontrollen durchzühren. Hier könnte die blaue Plakette also Abhilfe schaffen.
Alles weitere zum Thema Umweltplakette (Welche Plakette wo kaufen, Bußgelder, Ausnahmen etc.) lesen Sie hier.
Ich finde Die Deutsche Regierung tut so als sei Deutschland abgetrennt von der Außenwelt, ständig neue Gesetze, aber über all auf der Welt wird Umwelt mit Füßen getreten, die Fahrzeuge die hier nicht mehr fahren werden im Ausland noch Jahre gefahren, aber wir leben alle auf eine Erde also mach das ganze für mich persönlich wenig Sinn.
Sehr guter und vor allem ausführlicher Bericht über die Problematik mit den Umweltzonen und Feinstaubplaketten. Respekt!
Es ist schön und gut das man auf die Umwelt Acht gibt, aber dies sollte nicht nur in Deutschland ernst genommen werden, sondern Weltweit. Am ende des Tages ist der Bürger der leidet. Jedes Jahr kommen neue Gesetze und das ganze fängt wieder von vorne an, entweder muss man sein Fahrzeug verkaufen oder einiges umbauen oder sich etwas anschaffen. Bin mal gespannt wo das ganze enden wird.
[Autorname von der Redaktion angepasst]
Umweltschutz wird bestraft. Bis 2011 fuhr ich ein Fzg. mit 4.0 Lit.Hubraum und 8 Zyl.Motor, Schadstoffkl.2. Anschl. kaufte ich mir ein Neufahrzeug, 2 ltr. Diesel, 4 Zyl. Motor mit sämtlichen Abgasfiltern und Kat ( Schadstoffkl. 5 ) und zahle jetzt nur 30.-Euro weniger an Steuern als mit dem Altfzg. Soll so der Bürger animiert werden zum Umweltschutz?
Hallo Freunde der frischen Luft!
Es ist mir eine große Freude in Deutschland zu leben. wir sind das Land mit der saubersten Luft auf der Welt.Denn wir verbessern sie durch Zahlungen für Plaketten oder Bußgelder.Und wenn man von einem Dorf ins andere umzieht wird die Luft für den Hersteller der Plaketten noch besser denn es muss für das selbe schadstoffarme Kfz eine neue Plakette gekauft werden.Ich hoffe die Plakettenherstellung ist auch schadstoffarm und steht in dem Land von Herrn Trump