Inhalt und Ablauf einer Berufskraftfahrer Weiterbildung
Seit 01. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz in Kraft getreten, welches die Berufskraftfahrer Weiterbildung vorschreibt. Es enthält europäische Vorgaben und hat zum Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr durch z.B. ein Fahrsicherheitstraining und den Umweltschutz durch zusätzliche Qualifizierungen zu erhöhen.
Die Berufskraftfahrer Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Wer seine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, oder CE vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erworben hat, ist gemäß § 3 BKrFQG nicht zur Qualifikation verpflichtet, muss jedoch gemäß § 5 BKrFQG eine Berufskraftfahrer Weiterbildung absolvieren die insgesamt 35 Stunden zu jeweils 60 Minuten dauert. Die erste Berufskraftfahrer Weiterbildung hat der Inhaber der oben genannten Fahrerlaubnisklassen zwischen 10. September 2008 und 10. September 2013, beziehungsweise zwischen 10. September 2009 und 10. September 2014 abzuschließen. Die Berufskraftfahrer Weiterbildung muss im Abstand von fünf Jahren wiederholt werden.
Inhalt der Berufskraftfahrer Weiterbildung gemäß Anlage 1 zu der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
In der Berufskraftfahrer Weiterbildung gemäß Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualkifikations-Verordnung werden folgende Inhalte aufgegriffen und dem jeweiligen Berufskraftfahrer vermittelt:
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Gewährleistung der Ladungssicherung
- Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Sozialvorschriften bzw. sozial rechtliche Rahmenbedingungen
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Vorbeugung der Kriminalität und illegaler Einwanderer
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
- Relevanz einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Lageeinschätzung bei Notfällen
- Beitrag zum positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit
- Wirtschaftliches Umfeld des Güterkraftverkehrs / Marktordnung
Ablauf der Berufskraftfahrer Weiterbildung
Die insgesamt 35 Stunden umfassende Weiterbildung muss innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. Jede Unterrichtsstunde hat 60 Minuten. Die Aufteilung der Unterrichtsstunden in einzelne Blöcke ist erlaubt, wobei ein einzelner Block mindestens 7 Stunden umfassen muss. Die einzelnen Stunden / Blöcke müssen nicht am Stück hintereinander genommen werden. Eine Teilnahme wird jeweils durch eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen. Es erfolgt keine Abschlussprüfung. Die Teilnahme an den Lehrgängen ist ausreichend.
Wo weiterbilden?
Zum Zwecke der Weiterbildung kann man sich an Fahrschulen mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, aber auch an andere Bildungseinrichtungen und staatlich anerkannte Ausbildungsstellen wenden. Kosten für die Berufskraftfahrer Weiterbildung hat die den Beruf ausübende Person zu tragen, was zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Kraftfahrer führt. Eine freiwillige Übernahme der Kosten durch den Unternehmer wäre aus Sicht der Kraftfahrer ein Entgegenkommen, welches den zusätzlichen Zeit- u. Arbeitsaufwand wenigstens teilweise entschädigen könnte. Für konkrete Schulungsinhalte sind die jeweiligen Bundesländer zuständig. Die zuständige Industrie- und Handelskammer sollte hier bei Fragen weiterhelfen können.
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