Kfz-Kennzeichen
Alles Wissenswerte zum Kfz-Kennzeichen
Das Kfz-Kennzeichen: Jeder Autofahrer hat es und jeder Autofahrer braucht es. Das Kfz-Kennzeichen blickt auf eine lange Geschichte zurück und ist aus dem heutigen Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Jedes Kraftfahrzeug, welches im öffentlichen Straßenverkehr zulassungspflichtig ist, muss mit einem solchen Nummernschild ausgestattet sein. Das gilt beispielsweise auch für Motorrad-Kennzeichen, Kennzeichen für Drohnen und neuerdings auch für e-Bike-Kennzeichen. Anhand der jeweiligen Buchstaben- und Ziffernkombination lässt sich jederzeit der Fahrzeughalter feststellen, was insbesondere zu Ermittlungszwecken bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr unumgänglich ist.
Inhalt: Kfz-Kennzeichen Ratgeber
Kfz-Kennzeichen
Historie
Als eines der ersten Kfz-Kennzeichen gilt das, von den Behörden am Ende des 19. Jahrhunderts vorgeschriebene, Nummernschild für Fahrräder. Es sollte die damaligen Unfälle mit Fahrerflucht bei Fahrrädern verhindern. Das erste Kfz-Kennzeichen für Automobile gab es 1896. Zu diesem Zweck wurden allgemeingültige Regelungen festgelegt, die für alle Länder des Deutschen Reiches Gültigkeit haben sollten. Im Gegensatz zu den uns heute bekannten Kfz-Kennzeichen mit Buchstaben- und Ziffernkombinationen fingen die damaligen KFZ Kennzeichen mit römischen Ziffern an. Jedes Land in Deutschland bekam eine eigene Ziffer zugeteilt.
Kfz-Kennzeichen im Deutschen Reich
Der nachfolgende große Buchstabe repräsentierte den jeweiligen Verwaltungsbezirk. Als letztes folgte schließlich eine fortlaufende Nummerierung. Als Überbleibsel aus dieser Zeit sind lediglich die Kfz-Kennzeichen-Abkürzungen der bekannten Hansestädte, wie Bremen, Hamburg oder Lübeck, erhalten geblieben. Nach wie vor steht deshalb zum Beispiel HH für die Hansestadt Hamburg. Eine weitere Änderung der Nummernschilder erfolgte während der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Jede Besatzungszone stellte hierbei einen anderen farbigen Hintergrund dar.
Zunehmende Motorisierung
Schon Ende 1949 nahm die Motorisierung auf unseren Straßen rapide zu. Das bestehende Kfz-Kennzeichen-System konnte mit den Anforderungen der vielen neuen zugelassenen Fahrzeuge nicht Schritt halten. Dennoch dauerte es noch bis zum März 1956, bis mit der Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Verkehrsrechts für die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin ein neues Nummerschild-System eingeführt wurde. Auch heute noch haben diese Kfz-Kennzeichen-Regelungen Bestand und sind in der aktuellen Fahrzeug-Zulassungsverordnung niedergelegt. Sie gelten mittlerweile natürlich auch für die neuen Bundesländer.
Kfz-Kennzeichen
Aktuell
Unterscheidungskennzeichen
Das Unterscheidungskennzeichen zeigt, in welchem Landkreis und Verwaltungsbezirk das Fahrzeug zugelassen ist, und umfasst bis zu drei Buchstaben, die einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt repräsentieren. Damit Fahrzeuge innerhalb eines solchen Zulassungsbezirkes auseinander gehalten werden können, ist die Erkennungsnummer besonders wichtig.
Erkennungsnummer
Sie besteht entweder aus einem oder zwei Buchstaben, gefolgt von bis zu vier Ziffern. Insgesamt dürfen es jedoch nicht mehr als acht Zeichen sein. Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer ist genügend Platz vorhanden für das Dienstsiegel bzw. die Prüfplakette.
Nach wie vor gelten heute immer noch zwei Versionen eines Kennzeichens. So ist auch die Version, die seit 1956 genutzt wird, ein Nummernschild mit schwarzer Schrift auf weißem Grund und einer schwarzen Rahmenlinie, nach wie vor gültig. Die Schriftart ist dabei nach DIN 1451 festgelegt.
EU-Kennzeichen
Erst seit 1994 wird zusätzlich auch das so genannte EU-Kennzeichen angeboten. Es verwendet eine sogenannte FE-Schrift, die wesentlich deutlicher zu unterscheiden ist als die vorherige Mittelschrift der Kfz-Kennzeichen. Der Grund für die Einführung eines EU-Kennzeichens liegt unter anderem darin, dass diese Nummernschilder wesentlich schwieriger gefälscht werden können und neue Überwachungskamera-Systeme die Buchstaben besser differenzieren können. Aus diesem Grund wurden für die Erkennungsnummer Buchstaben freigegeben, die früher mit Zahlen verwechselt werden konnten.
Das neue Kfz-Kennzeichen nach EU-Standard
Aufgrund dieser Tatsache ergeben sich nun auch viel mehr Kombinationsmöglichkeiten, die den Zulassungsbehörden zur Verfügung stehen. Durch das blau-weiße Euro-Symbol auf der linken Seite eines EU-Nummernschildes können sich die deutschen Fahrzeughalter auch das ehemalige Nationalitätskennzeichen D an ihren Fahrzeugen schenken. Seit kurzem verfügen Halter von zwei Fahrzeugen über die Möglichkeit ein Wechselkennzeichen zu beantragen, das in seiner Art dem EU-Kennzeichen ähnelt, aber eine austauschbare Komponente führt. Mehr Informationen zu dem Wechselkennzeichen erhalten Sie auf zeit.de.
Nummernschild anbringen
Nummernschilder werden an Fahrzeugen mit mehr als zwei Rädern vorne und hinten montiert. Eine Ausnahme stellen die motorradähnlichen Trikes dar. Bei diesem und auch allen übrigen Motorrädern wird nur ein Kfz-Kennzeichen am Heck benötigt. Jedes Kfz-Kennzeichen ist dem speziellen Fahrzeug zugeordnet. Sollte ein Kraftfahrzeug verkauft werden, so geht das Nummernschild mit dem Fahrzeug an den neuen Halter. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Halter sein Fahrzeug mit einem neuen Kfz-Kennzeichen anmeldet. Dies ist insbesondere dann vonnöten, wenn zuvor ein Überführungskennzeichen verwendet wurde.
Kfz-Kennzeichen: Befestigung
In früheren Zeiten wurden Nummernschilder mit Blechschrauben an der Karosserie eines Fahrzeuges befestigt. Heute gibt es dafür spezielle Kunststoffhalterungen, die eine Beschädigung der Karosserie weitgehend verhindern. Die meisten Nummernschilder bestehen aus passgenauen Aluminiumstreifen. Die Beschriftung erfolgt im Heißprägeverfahren. Damit diese Nummernschilder auch in der Dunkelheit besser erkannt werden, müssen sie neuerdings zudem reflektierend sein.
Die Größen eines Nummernschildes sind genormt, wobei es jedoch Unterschiede für die Hecknummernschilder gibt. So können diese bei Sportwagen und insbesondere bei Motorrädern natürlich kleiner ausfallen und sogar quadratisch sein. Besonders wichtig ist neben dem Siegel des Zulassungsbezirks auf jeden Fall die farbige Prüfplakette, aus der hervorgeht, wann eine nächste Hauptuntersuchung ansteht.
Video: Kfz-Kennzeichen montieren
Video: Kfz-Kennzeichen entfernen
Sonderkennzeichen
Unabhängig von den bekannten Nummernschildern, die wir heute tagtäglich im Straßenverkehr sehen, gibt es auch noch gewisse Sonderkennzeichen, die für bestimmte Bereiche reserviert sind. So nutzen beispielsweise die Bundeswehr, die Polizei, das Diplomatencorps, bestimmte Behördenfahrzeuge oder das THW eigene Kennzeichen mit besonderen Buchstaben- und Ziffernfolgen für das Kfz-Kennzeichen.
Spezielle Kfz-Kennzeichen
Zu diesen speziellen KFZ Kennzeichen gehört aber auch das Saisonkennzeichen, welches nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr gültig ist. Dieses Kennzeichen wird von vielen Fahrzeughaltern deswegen verwendet, weil sie das Fahrzeug nicht das ganze Jahr über anmelden möchten. Auch historische Kraftfahrzeuge besitzen eigene Nummernschilder, die in der Regel mit einem großen H enden. Dabei muss das jeweilige Fahrzeug aber mindestens 30 Jahre alt sein. Auch die nachfolgenden beiden Kennzeichnungstypen gehören zu den Sonderkennzeichen, deren Bedeutung jedoch hier besonders herausgestellt werden soll.
Übersicht der Unterscheidungskennzeichen
- B – Berlin
- BBL – Brandenburg
- BWL – Baden-Württemberg
- BYL – Bayern
- HB – Bremen
- HEL – Hessen
- HH – Hamburg
- LSA – Sachsen-Anhalt
- LSN – Sachsen
- MVL – Mecklenburg-Vorpommern
- NL – Niedersachsen
- NRW – Nordrhein-Westfalen
- RPL – Rheinland-Pfalz
- SAL – Saarland
- SH – Schlweswig-Holstein
- THL – Thüringen
- BD 1 – Deutscher Bundestag
- BD 3 – Bundesrat
- BD 4 – Bundesverfassungsgericht
- BD 5 – Bundespräsidialamt
- BD 6 – Bundeskanzleramt
- BD 7 – Auswärtiges Amt
- BD 9 – Bundesministerium: Innen
- BD 10 – Bundesministerium: Justiz
- BD 11 – Bundesministerium: Finanzen
- BD 12 – Bundesministerium: Wirtschaft & Technologie
- BD 13 – Bundesministerium: Verkehr, Bau & Stadtentwicklung
- BD 14 – Bundesministerium: Ernährung, Landwirtschaft, Verbrauscherschutz
- BD 15 – Bundesministerium: Arbeit & Soziales
- BD 16 – Bundesfinanzverwaltung / Zoll
- BD 18 – Bundesministerium: Verteidigung
- BD 19 – Bundesministerium: Bildung & Forschung
- BD 20 – Bundesministerium: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit
- BD 21 – Bundesministerium: Familie, Senioren, Frauen, Jugend
- BD 22 – Bundesministerium: Gesundheit
- BD 26 – Bundesministerium: wirtschaftl. Zusammenarbeit & Entwicklung
- DB – Deutsche Bundesbahn
- BP – Deutesche Bundespolizei
- BW – Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
- Y – Bundesweht
- THW – Technisches Hilfswerk
- Diplomatenkennzeichen: beginnen mit “0” oder Kennzeichen des Zulassungsbezirks, gefolgt von Ländercode und Zahl, die den Rang des Inhabers repräsentiert
- Nato-Kennzeichen: “X” als Unterscheidungskennzeichen, gefolt von einer 4-stelligen Zahl
- Militärkennzeichen DF: deutsche Soldaten in Frankreich stationiert
- Militärkennzeichen AF: deutsche Soldaten in den Niederlanden stationiert
- Militärkennzeichen IF: Dienstfahrzeug US-amerikanischer Soldaten in Deutschland
- Militärkennzeichen B-000-X: belgische Soldaten in Deutschland
- Militärkennzeichen Canada: kanadische Soldaten in Deutschland
- Saisonkennzeichen: Hinter der Erkennungsnummer sinnd der erste und letzte Monat der Gültigkeit untereinander vorzufinden
- Wechselkennzeichen: zwischen Unterscheidungskennzeichen und Erkennungsnummer mit einem “W” gekennzeichnet
- Historische Kennzeichen: mit einem “H” hinter der Zulassungsnummer verzeichnet
- Rote Kennzeichen: Prüfungsfahrten, Überführungsfahrten, Probefahrten (Nummer beginnt mit “05” oder “06”); Oldtimer auf Veranstaltungen (Nummer beginnt mit “07”)
- Grüne Kennzeichen: steuerbefreite Fahrzeuge: landwirtschaftlich, gemeinnützig, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger mit bestimmten Einsatzzweck
- Kurzzeitkennzeichen: Unterscheidungszeichen Landkreis, gefolgt von Zulassungsnummer (“03″ oder “04”), ganz rechts mit gelber Fläche, die das Ablaufdatum untereinander kennzeichnet
- Ausfuhrkennzeichen: roter Streifen auf der rechten Seite gibt untereinander das Ablaufdatum an
Wunschkennzeichen
In heutiger Zeit erfreuen sich Wunschkennzeichen einer großen Beliebtheit. So suchen sich immer mehr Fahrzeughalter vor der Fahrzeuganmeldung über ein Internetportal der jeweiligen Zulassungsbehörde ihr persönliches Kfz-Kennzeichen aus. Möglich wurde dies erst durch den verbesserten und erweiterten Online-Service der öffentlichen Verwaltung. Noch vor einigen Jahren konnte man bei der Fahrzeuganmeldung keinen großen Einfluss auf die Kfz-Kennzeichenvergabe nehmen. Kaum ein Behörden-Mitarbeiter konnte sich die Zeit nehmen, um für jeden einzelnen Halter längere Zeit in den Datenbanken zu blättern, um nach freien und passenden Buchstaben- und Zahlenkombinationen zu suchen.
Generell handelt es sich auch bei einem Wunschkennzeichen um ein herkömmliches EU-Kennzeichen, bei dem jeder individuell seine persönliche Erkennungsnummer wählen darf. Verständlicherweise müssen die Buchstaben- und Zahlenkombinationen noch frei verfügbar sein und sollten auch nicht mit anderen festgelegten Sonderkennzeichen übereinstimmen. Gerne genommen werden lustige Buchstabenkombinationen, die ein Wort ergeben, oder auch die Initialien und das Geburtsdatum des Fahrzeughalters.
Sie brauchen noch etwas Inspiration für Ihr persönliches Nummernschild? Dann beginnen Sie doch ganz von vorne: Online können Sie sich Listen der Kfz-Kennzeichen anzeigen lassen, die in Deutschland vergeben werden. Sicher fällt Ihnen jetzt eine kreative Kombination aus Ihrem Städte- beziehungsweise Landkreiskürzel und einer persönlichen Ergänzung ein.
Wunschkennzeichen reservieren
Das Verfahren bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens ist in der Regel sehr einfach. Sie benötigen lediglich einen Internetzugang. Entweder nutzen Sie direkt das Portal einer Behörde oder, was in vielen Fällen auch wesentlich einfacher ist, einen Dienstanbieter, der Ihnen zusätzlich noch einen umfassenden und günstigen Zulassungsservice anbietet.
Ihr Wunschkennzeichen reservieren Sie, indem Sie in der Suchmaske des Onlineportals zunächst den zuständigen Verwaltungsbezirk eingeben, in dessen Bereich auch das Straßenverkehrsamt tätig ist. Hierbei handelt es sich vornehmlich um den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, indem Sie als Halter Ihr Fahrzeug anmelden möchten.
Danach können Sie die jeweilige individuelle Erkennungsnummer eingeben. Um ein Wunschkennzeichen reservieren zu können, leitet das Portal Ihre Suchanfrage direkt an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weiter. In den allermeisten Fällen werden Sie über einen Link direkt weitergeleitet. Die Zulassungsstelle überprüft Ihre Eingabe, ob diese noch frei ist und listet Ihnen gegebenenfalls noch weitere ähnliche Vorschläge auf, falls Ihr gewünschtes Kfz-Kennzeichen schon vergeben ist.
Im letzten Schritt werden Sie auf die jeweilige Seite des Kfz-Kennzeichen Anbieters zurückgeleitet und können dort Ihr Wunschkennzeichen kaufen und den Druck in Auftrag geben. Wählen Sie das volle Programm, wird die gesamte Kfz-Zulassung für Sie übernommen. In der Regel werden alle notwendigen Unterlagen bei Ihnen persönlich abgeholt und die Anmeldung vom Dienstleister in der Zulassungsbehörde absolviert. Ist alles erledigt, erhalten Sie alle wichtigen Unterlagen und die frisch gepressten Kfz-Kennzeichen bis vor die Tür geliefert.
Ist dagegen die Buchstaben- und Ziffernfolge noch frei, können Sie Ihr Kennzeichen reservieren lassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Fahrzeughalter für die Buchstaben Namenskürzel verwenden, sowie für die Ziffern wichtige Daten. Häufig sind es Geburtsdaten oder Hochzeitstage. Auf diese Weise können auch Sie Ihr Kennzeichen personalisieren.
Leider ist man hier noch nicht soweit, wie beispielsweise in den Vereinigten Staaten oder in einigen europäischen Nachbarstaaten, in denen sich jeder Halter ein KFZ Kennzeichen mit persönlichem Schriftzug, wie zum Beispiel dem ausgeschriebenen Familiennamen zulegen darf.
Wunschkennzeichen Kosten
Für die Online-Reservierung der eigens gewünschen Kfz-Kennzeichen werden bundesweit einheitliche Gebühren erhoben. So müssen Sie für das Kennzeichen selbst 10,20 Euro bezahlen und zusätzlich 2,60 Euro für die Reservierung. Danach haben Sie zwischen 5 und 90 Tage Zeit, Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde an- beziehungsweise umzumelden. Die Gebühren werden aber erst am Tag der Anmeldung erhoben.
Wunschkennzeichen verlängern
Sie haben sich Ihre gewünschte Zahlen- und Buchstabenkombination reserviert und stellen nun fest, dass die Frist nicht ausreicht? Sie können die vorläufige Gültigkeit des Kennzeichens verlängern. Die genauen Bedingungen hierfür erfragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Meist lässt sich sowohl die Reservierung als auch deren Verlängerung ganz einfach online erledigen. Hierfür fallen üblicherweise weitere Gebühren an.
Unterlagen für die Behörde
Vergessen Sie bitte auch nicht, eine ausgedruckte Bestätigung der Kennzeichenreservierung und eine elektronische Versicherungsbestätigung mitzubringen. Neben einer Reservierung müssen natürlich auch die gedruckten Kfz-Kennzeichen für die Anbringung des Siegels und der Prüfplakette mitgebracht werden. Dies erfordert oftmals zusätzliche Wege und Kosten.
Kfz-Kennzeichen online beauftragen
Günstiger ist derjenige dran, der seine Kfz-Kennzeichen über ein Onlineportal gleich mitbestellt. Die Schilder werden innerhalb eines Tages hergestellt und dem Halter kurzfristig zugesandt. Wer dagegen auch für die An- und Ummeldung keine Zeit hat oder hierfür nicht extra einen Tag Urlaub verplanen möchte, dem bietet ein solches Serviceportal auch die Möglichkeit, die komplette Behördenanmeldung zu übernehmen.
Rote Kennzeichen
Das rote Kennzeichen ist optisch leicht zu erkennen: Sowohl die Umrandung als auch die Ziffern und Buchstaben des Nummernschildes sind nicht schwarz, sondern rot. Es darf nicht von Privatpersonen, sondern ausschließlich von Händlern verwendet werden – zum Zweck von Prüfungsfahrten, Probe oder Überführungsfahrten. Deshalb sind die Schilder auch unter der Bezeichnung Händlerkennzeichen bekannt.
Gültigkeit der roten Kennzeichen
Rote Kennzeichen dürfen von Werkstatt-Inhabern oder Händlern bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Achtung: Es darf keinesfalls an Dritte weitergegeben werden, eine solche Nutzung ist strafbar. Sie möchten das Kennzeichen verlängern? Das ist ebenfalls auf der Zulassungsbehörde möglich – erneut befristet. Die Dauer der Befristung variiert hier zwischen den verschiedenen Zulassungsstellen, recht weit verbreitet sind zum Beispiel ein bis zwei Jahre pro Zulassung.
Kurzzeitkennzeichen
Für Überführungs- und Probefahrten sowie zur Vorführung eines Fahrzeuges bei der DEKRA oder beim TÜV werden sogenannten Kurzzeitkennzeichen benötigt. Diese Kfz-Kennzeichen sind nur 5 Tage gültig und verlieren nach Ablauf dieser Frist ihre Gültigkeit automatisch. Optisch erkennt man ein solches Kurzzeitkennzeichen an seinem rechten gelben Rand, in dem das Ablaufdatum vermerkt ist. Tag, Monat und Jahr stehen dabei untereinander. Solche Kennzeichen dürfen nur an einem einzigen Fahrzeug befestigt werden. Ein Wechseln ist nicht erlaubt.
Besonderheiten
Interessant ist, dass für ein Kurzzeitkennzeichen die Regelungen bezüglich Haupt- und Abgasuntersuchung keine Anwendung finden. Kurzzeitkennzeichen werden vornehmlich von Privatleuten genutzt. Diese Kennzeichen sind bei der jeweiligen Zulassungsstelle erhältlich, die eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 10,20 Euro erheben. Schließlich müssen auch diese Schilder geprägt werden.
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung ist auch eine elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich. Die Beantragung und das Prägen eines solchen Kurzzeitkennzeichens sowie die Vorführung bei der Verkehrsbehörde können auch von einem Online-Dienstanbieter übernommen werden. Zumindest erspart man sich hierdurch die zeitraubenden Wege. Dabei sollte jedoch eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter eingereicht werden.
Überführungskennzeichen
Im Grunde gehören zu den Überführungskennzeichen auch die Kurzzeitkennzeichen. Hierzu zählen beispielsweise auch die roten Ausfuhrkennzeichen, die für eine Überführung von Kraftfahrzeugen außerhalb der EU vorgesehen sind. Sie sind in ihrem Aufbau dem Kurzzeitkennzeichen gleich und tragen an der rechten Seite des Kfz-Kennzeichens auf rotem Hintergrund die Gültigkeitsdauer.
Richtlinien
Dieses darf jedoch zwischen 15 Tage bis hin zu einem Jahr betragen. Für ein solches Kennzeichen ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich. Ab dem ersten Tag muss hierfür auch die KFZ-Steuer gezahlt werden. Auch Überführungskennzeichen können bequem über ein Online-Portal bestellt werden.
Kfz-Kennzeichen verloren
Sie fragen sich gerade: Kfz-Kennzeichen verloren – was tun? Ganz egal, ob Sie nun das vordere oder das hintere Kennzeichen verloren haben, der Ärger ist groß. Denn klar ist: Ohne Nummernschilder dürfen hierzulande Kraftfahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen, andernfalls droht ein Bußgeld. Ein weiteres Problem: Wurden die Schilder gestohlen, könnten damit Verbrechen verübt werden – und das sozusagen in Ihrem Namen. Es ist also wichtig, unverzüglich aktiv zu werden, wenn Sie den Verlust bemerken. Gleiches gilt im Übrigen, wenn Sie den Führerschein verloren haben.
Nummernschilder-Verlust: So reagieren Sie
Haben Sie Ihre Nummernschilder verloren, sollten Sie dies unverzüglich der Versicherung und zusätzlich der Polizei melden – nämlich dann, wenn Sie befürchten, dass ein Diebstahl dahinter steckt. Mit einer Bescheinigung über die erstattete Anzeige geht der Fahrzeughalter anschließend zur Zulassungsbehörde und beantragt dort neue Kfz-Kennzeichen. Ohne Gang zur Polizei ist dort eine eidesstaatliche Versicherung Pflicht. Die alte Buchstaben-Zahlen-Kombination wird nun für die nächsten Jahre gesperrt, Sie erhalten kostenpflichtigen Ersatz.
Interessante Links
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