Punktekonto in Flensburg: Verkehrszentralregister Ratgeber
Die Geschichte des Punktekontos in Flensburg liegt weiter zurück als manch einer glauben mag. Nach der Errichtung des heutigen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) am 4. August 1951 in Flensburg wurde dort das deutsche Verkehrszentralregister installiert und am 2. Januar 1958 in Betrieb genommen. Man kann es als Nachfolgeeinrichtung der 1910 in Berlin errichteten „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ bezeichnen, auch wenn Umfang und Inhalt der bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Daten heute ganz andere Dimensionen haben. Zudem brauchte man eine Institution, die das seit 1957 gesetzlich geregelte „Verkehrszentralregister“ verwaltete.
Das 1974 eingeführte und noch heute gültige Punktesystem inkl. Bußgeldkatalog, der allerdings regelmäßig erneuert wird, löste die Vorschriften der „Richtlinien zur Behandlung von Mehrfachtätern“ von 1961 ab.
Wie kommt man zu einem Punktekonto in Flensburg?
Als Verkehrsteilnehmer wird man im Verkehrszentralregister bzw. Fahreignungsregister in Flensburg automatisch eingetragen, wenn man eine Ordnungswidrigkeit, die laut Verkehrsrecht im Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld ab 40 Euro (1 bis 4 Punkte) vorgesehen ist, oder eine Verkehrsstraftat (5 bis 7 Punkte) begangen hat.
Wofür gibt es Punkte?
Die Spanne der Verstöße, die mit Punkten geahndet werden, ist weit. Neben den Ordnungswidrigkeiten, wie Fahren ohne Kfz-Zulassung oder Kfz-Kennzeichen, die mit einem Bußgeld bestraft werden, gibt es in Flensburg Punkte für verschiedene Vergehen wie Kennzeichenmissbrauch, falsches Parken, dichtes Auffahren, zu schnelles Fahren, fehlende Umweltplakette, rechts überholen, mangelhafte Personensicherung, Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr und vieles mehr. Rechtswidriges Verhalten im Straßenverkehr werden Verkehrssünder also schnell über den Punktekatalog zu spüren bekommen
Hier sehen Sie eine Zusammenstellung der Verkehrsverstöße für die im Bußgeldkatalog Punkte (+ Bußgelder und Fahrverbot) vorgesehen sind.
Die Verstöße
Der Fahrerlaubnisbesitzer sollte also darauf achten, nicht mit dem Navi auf dem Handy zu hantieren oder das Fahren im Straßenverkehr durch rücksichtslose Manöver zu gefährden. Auch jemandem die Vorfahrt zu nehmen, wie beim Missachten der Rechts vor Links Regel, kann zu erheblichen Strafen führen. Zum einen setzt er damit sein Leben und das Leben anderer aufs Spiel und zum anderen sieht der Bußgeldkatalog dafür teils drakonische Punkte in Flensburg, Bußgelder und Fahrverbote vor.
Was passiert bei Punkten in Flensburg?
Entsprechend dem Punktekonto in Flensburg muss die Fahrerlaubnisbehörde gegen dem Inhaber der Fahrerlaubnis Maßnahmen ergreifen. Als Fahranfänger während der Probezeit wird man sogar bei einem Punkt in Flensburg umgehend zu einem Aufbauseminar geschickt und zudem wird eine Verlängerung der Probezeit fällig.
Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg abbauen
Der Fahrerlaubnisinhaber kann seinen Punktestand in Flensburg schmälern, wenn er oder sie an einem Aufbauseminar teilnimmt. Auch hier gibt es eine Staffelung. Allerdings hat man auch die Möglichkeit über Tilgungsfristen das Punktekonto in Flensburg abzubauen. Die sogenannte Verjährung von Punkten in Flensburg ist abhängig von der Schwere vom jeweiligen Verkehrsverstoß und ist auch unabhängig von neuen Eintragungen. Jeder aufgelisteter Verstoß im Punktekatalog wird also einzeln behandelt. Zum Überblick kann man jedoch folgende Daten nennen:
- Verkehrsverstoß mit 1 Punkt: Verjährung nach 2,5 Jahren
- Verkehrsverstoß mit 2 Punkten: Verjährung nach 5 Jahren
- Verkehrsverstoß mit 3 Punkten: Verjährung nach 10 Jahren
Staffelung für den Punkteabbau
Bis 8 Punkte
Nimmt der Fahrerlaubnisbesitzer vor dem Erreichen von 14 Punkten an einem solchen Aufbauseminar teil, werden bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten 4 Punkte abgezogen.
9 bis 13 Punkte
Nimmt der Fahrerlaubnisbesitzer vor dem Erreichen von 14 Punkten an einem solchen Aufbauseminar teil werden bei einem Stand von nicht mehr als 13 Punkten 2 Punkte abgezogen.
Ab 14 Punkten
Ab 14 Punkte muss an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen werden, um sein Flensburger Punktekonto um 2 Punkte zu reduzieren.
Zu beachten ist auf jeden Fall, dass die Teilnahme an den Aufbauseminaren oder Beratungen zumeist kostenpflichtig ist. Sie muss mittels einem schriftlichen Teilnahmebescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen werden.
Tipp:
Am letzten Tag einen vorbereiteten Briefumschlag mitnehmen, Bescheinigung kopieren lassen und gleich abschicken.
Diese Form der Punktereduzierung kann man aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren vornehmen.
Woher weiß ich, wie viele Punkte ich habe?
Ist man neugierig oder befürchtet den Entzug der Fahrerlaubnis, kann man seinen Punktestand in Flensburg kostenfrei abfragen. Aus datenrechtlichen Gründen kann die Punkteabfrage aber nur bei persönlicher Vorsprache (Ausweis oder Reisepass nicht vergessen) beim KBA in Flensburg oder schriftlich per Post geschehen. Im letztgenannten Fall muss für die Punkteauskunft eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite!) beigelegt werden.
Punktereform 2014 – das wird anders
Am 26.06.2013 wurde eine Punktereform mit einer neuen Verkehrssünderkartei für Flensburg beschlossen. In Kraft treten soll diese am 01.05.2014. Es werden nun andere Vergehen eingetragen, der Bußgeldkatalog sieht andere Punktstrafen und Bußgelder bei Verkehrsverstoß vor und die Fahrerlaubnis ist schon früher weg. Der Punktestand geht zudem nun nur noch bis 7 Punkte.
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Ich frage mich ob es gerecht ist für die Bürger. Durch diese Umweltplakette sind viele Leute gezwungen ihre Fahrzeuge zu verkaufen, obwohl sie es garnicht vorher wollten.
[Autorname von der Redaktion angepasst]