Ist der Führerschein verloren, muss eine Eidesstaatliche Versicherung vom Antragsteller abgegeben werden. Diese ist für die Sicherstellung zuständig, dass der Führerschein wirklich verloren gegangen ist und der Antragsteller nicht nur einen Zweitführerschein will – denn pro Person darf in Deutschland nur ein Führerschein vorhanden sein. Die Versicherung kann direkt in der Behörde, Führerscheinstelle, im Rathaus oder bei einem Notar durchgeführt werden. Die Eidesstaatliche Versicherung entfällt, wenn der Führerschein gestohlen wurde. Anstelle der Eidesstaatlichen Versicherung legt der Antragsteller bei der Behörde eine Diebstahlsanzeige vor. Wurde der Führerschein gestohlen, muss zuerst bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Mit dem amtlichen Verlustdokument kann dann ein Ersatzführerschein beantragt werden.