rote Ampel überfahren zwei Ampeln

Rote Ampel überfahren: Bußgeld nach Abhängigkeit des Tatbestands

Das rote Ampel Überfahren kann unter Umständen mit einem hohen Bußgeld, Punkten sowie einem Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog bestraft werden. Grundsätzlich unterscheidet sich die Ahndung deutlich bei Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern. Welche Strafen erwarten mich, wenn ich als Rad-, LKW- oder Autofahrer eine rote Ampel überfahren habe bzw. als Fußgänger eine rote Ampel überquere?

Fall 1: Wenn Fußgänger rote Ampeln überqueren

Wird eine rote Ampel von einem Fußgänger ignoriert, kostet dies ein Bußgeld von 5 Euro. Wird der Verkehr hierdurch zusätzlich behindert, fällt bereits eine Strafe von 10 Euro an. Allerdings ist es möglich, dass man auch als Fußgänger das Punktekonto in Flensburg füllen kann, indem man wiederholt mit Verstößen auffällt und aktenkundig wird. In diesem Fall kann die Straßenverkehrsbehörde mit Punkten und Führerscheinentzug reagieren. Dennoch findet im Verhältnis zu anderen Verkehrskontrollen noch ein recht geringer Überwachungsdruck statt, was die zunehmend immer häufiger vorkommenden Verstöße des rote Ampel Überfahren bzw. in diesem Fall Überquerens erklärt.

Fußgänger überqueren die Ampel häufig bei Rot, weil sie keine Geduld haben zu warten (c) iStock.com / remik44992

rote Ampel überfahren Fußgänger Ampeldrücker

Fall 2: Wenn Radfahrer rote Ampeln überfahren

Personen, welche mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren und somit den Rotlichtverstoß nicht beachten, können mit einem hohen Bußgeld sowie einem Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt rechnen. Sonderregelungen in Punkto Rotlichtverstoß gibt es im Falle von Blaulicht. Hier darf man sowohl als Fußgänger, Radfahrer, aber auch als Auto- und LKW Fahrer eine rote Ampel überfahren, natürlich aber den Einspruch gegen den anstehenden Bußgeldbescheid vorbereiten. Folgende Bußgelder muss ein Radfahrer gemäß Bußgeldkatalog erwarten:

  • 60 Euro und 1 Punkt beim rote Ampel Überfahren
  • bei der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern 100 Euro extra sowie 1 Punkt
  • bei Sachbeschädigung oder einem Unfall 120 Euro extra und 1 Punkt
  • hatte die Ampel bereits länger als eine Sekunde die Rotphase, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, eine Gefährdung wird hier mit 160 Euro angerechnet sowie eine Sachbeschädigung oder ein erzeugter Unfall mit 180 Euro und jeweils 1 Punkt

Fall 3: Wenn LKWs und Autos rote Ampel überfahren

Für LKWs und Autos gelten grundsätzlich die gleichen Bußgelder, wenn es um das rote Ampel Überfahren geht. Es sollte jedoch beachtet werden, dass LKWs einen deutlich längeren Bremsweg aufgrund ihres Gewichts und der Beladung haben und hierdurch den Farbwechsel einer Ampel sofort beachten und die Gelbphase ausnutzen sollten, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Folgendes gilt beim rote Ampel Überfahren als Auto- bzw. LKW-Fahrer gemäß Bußgeldkatalog:

Beim rote Ampel überfahren erwartet LKW- und Autofahrer Bußgeldstrafe (c) iStock.com / CoffmanCMU

rote Ampel überfahren zwei Ampeln

  • Standard-Fall beim rote Ampel Überfahren

    90 Euro Bußgeld und 1 Punkt beim rote Ampel Überfahren

  • Gefährdung von Verkehrsteilnehmern

    Bei der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern fallen 2 Punkte, 200 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und evtl. sogar eine Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren lt. § 315c StGB an.

  • Sachbeschädigung oder Unfall

    Bei Sachbeschädigung oder einem Unfall fallen 2 Punkte, 240 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und möglicherweise eine Freiheitsstrafe von höchstens 5 Jahren nach § 315c StGB an.

Extremfall: Rote Ampel überfahren bei über 1 Sekunde Rotlicht

Rotlichtverstoß bei Auto- und LKW-Fahrern führt zu erheblichen Strafen. Gerade bei Autos und LKWs ist es leicht, geblitzt zu werden: Die bekannten Rotblitzer, auch Blitzampeln genannt, lösen häufig zwei Mal aus, was bedeutet, dass auch wirklich bis zu zwei Bilder beim rote Ampel Überfahren geschossen werden. Diese Ampelblitzer weisen also zwei Induktionsschleifen unter dem Fahrbahnbelag auf, um sowohl bei einem Haltelinien-, einfachen oder richten Rotlichtverstoß geblitzt zu werden. Häufig kann hier noch eine mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen werden, sodass im Ernstfall ein zweiter Bußgeldbescheid beim Fahrer eingeht.

  • Haltelinienverstoß: Nur die erste Induktionsschleife wurde überquert, d. h. wenn der Autofahrer zu spät zum Stehen gekommen ist, jedoch nicht vollends die rote Ampel überfahren hat. Hier fallen im Bußgeldbescheid 10 Euro Verwarnungsgeld an.
  • normaler Rotlichtverstoß: Hier wurden beide Induktionsschleifen überquert, d. h. es erfolgen Bußgelder gemäß Fall 3.

Beim rote Ampel Überfahren und einer Rotphase von länger als einer Sekunde gilt gemäß Bußgeldkatalog der Fall eines qualifizierten Rotlichtverstoßes:

Wenn eine rote Ampel überfahren wird und diese länger als eine Sekunde Rot zeigt, folgen härtere Strafen (c) iStock.com / ralfgosch

rote Ampel überfahren rote Ampell
  • Standard-Fall beim rote Ampel Überfahren

    ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot sowie die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren nach § 315c StGB

  • Gefährdung von Verkehrsteilnehmern

    mit Gefährdung 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot und eventuell eine fünfjährige Freiheitsstrafe lt. § 315c StGB

  • Sachbeschädigung oder Unfall

    bei Sachbeschädigung bzw. einem Unfall 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot und unter Umständen eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren nach § 315c StGB

Sonderfall: Rote Ampel Überfahren in der Probezeit

Innerhalb der Probezeit gelten besondere Bedingungen beim rote Ampel überfahren. Grundsätzlich beträgt das Bußgeld sowie das Fahrverbot exakt dem, welches für Auto- und Lkw-Fahrer angesetzt wird. Jedoch muss der Fahranfänger eine Verlängerung der Probezeit sowie ein spezifisches Aufbauseminar zusätzlich absolvieren. Sofern man das rote Ampel Überfahren in der verlängerten Probezeit begeht, steht eine Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung an. Bei wiederholtem Verstoß während der verlängerten Probezeit wird die Fahrerlaubnis EU entzogen.

Sonderfall: Der grüne Pfeil beim rote Ampel Überfahren

Befindet sich ein grüner Pfeil, welcher nach rechts deutet, an einer roten Ampel, dürfen Verkehrsteilnehmer das rote Licht ignorieren und auf die rechte Fahrbahn abbiegen, nachdem diese an der Haltelinie gestoppt haben. Wird die Haltelinie ignoriert, entsteht ein Bußgeld von 70 Euro. Es sollte zudem beachtet werden, dass Radfahrer und Fußgänger die Straße überqueren können. Eine Verpflichtung bei einem Grünpfeil zu fahren gibt es nicht, folglich auch kein Bußgeld. Jedoch kann bei einer Behinderung von einem anderen Verkehrsteilnehmer eine Strafe von 35 Euro anfallen.

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