Worauf nach dem Wohnmobilkauf zu achten ist
Der Kaufvertrag für das erste Wohnmobil ist unterzeichnet, ein Stellplatz vorhanden, die ersten Reiseziele bereits ins Auge genommen – aber wie steht es um Versicherung, Steuern und Zulassung? Hier gibt es einige Tipps, die nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Wohnmobils, egal ob Fiat Ducato, Pössl, Eriba oder Tabbert, von Interesse sind.
Nach dem Wohnmobilkauf – die Wohnmobilversicherung
Grundsätzlich gilt, dass Versicherungen für Wohnmobile recht günstig sind, da die Fahrzeuge wegen ihrer relativ geringen Geschwindigkeit seltener in Unfälle verwickelt werden und die Fahrzeughalter als überwiegend vorsichtige Fahrer bekannt sind. Dennoch sollte man beim Abschluss seiner Versicherung auf einige Aspekte achten: Sind durch Tiere (und wenn ja, welche?) verursachte Schäden abgedeckt? Was ist mit Wetterschäden wie z.B. Hagel? Zahlt die Versicherung auch bei Steinschlag? Gilt der Schutz auch außerhalb Europas, z.B. wenn man im asiatischen Teil der Türkei einen Unfall hat?
In jedem Fall sollte man mögliche Rabatte bei Versicherungen prüfen. Wer bereits einen PKW versichert hat, kann bei den meisten Versicherungen von einem Zweitfahrzeugrabatt für sein Wohnmobil profitieren. Auch das Kriterium der Schadenfreiheitsklasse ist zu beachten: Ist man bereits viele Jahre unfallfrei gefahren bzw. hat seine Versicherung nicht in Anspruch genommen, kann man für das Reisemobil gegebenenfalls auch in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingeordnet werden. Dies wird aber von den Versicherern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Weitere wichtige Kriterien für Versicherungsrabatte sind z.B.
- die Mitgliedschaft in Automobilclubs wie dem ADAC
- die Marke des Wohnmobils
- die Unterstellmöglichkeiten wie ein Carport
- ein eingeschränkter Fahrerkreis
- das Alter des Fahrers oder mehrerer Fahrer (bevorzugt wird mindestens 23 Jahre)
Und natürlich sollte die Frage erörtert werden, ob Vollkasko oder Teilkasko. Für ein gebrauchtes Fahrzeug reicht eine Teilkasko-Versicherung oft schon aus. In jedem sollte man genau prüfen, für welchen Versicherungsschutz mit welchen Erweiterungen man sich entscheidet –und möglichst den Rat eines Profis einholen.
Nach dem Wohnmobilkauf – die Kfz-Steuer
Für ein gebrauchtes Wohnmobil fallen oft höhere Steuern an als für ein neues Modell. Der Grund liegt darin, dass heute im Gegensatz zu früher nicht mehr nach Gesamtgewicht und Motorleistung kategorisiert wird, sondern nach der Umweltbelastung des Fahrzeugs. Konkret hängen die Kosten vom Gesamtgewicht und dem Schadstoffausstoß ab (https://www.mobiliter.eu/kraftfahrzeugsteuer-grundsaetze-verguenstigungen-und-verfahren/). Dabei werden Wohnmobile nach ihren Emissionsschlüsselnummern in unterschiedliche Schadstoffklassen eingeteilt, die wiederum die Höhe der Steuer bedingen. Die Emissionsschlüsselnummer des Wohnmobils ist der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) zu entnehmen. Unter http://www.kfz-steuercheck.de/kfz-steuer-rechner/wohnmobil-steuer/ kann man die Höhe der Kfz-Steuer bequem errechnen lassen.
Nach dem Wohnmobilkauf – die Zulassung
Ohne Zulassung darf kein Fahrzeug auf Deutschlands Straßen bewegt werden. Für Wohnmobile machen insbesondere zwei Kennzeichenarten Sinn: das Wechselkennzeichen und das Saisonkennzeichen.
Wer PKW und Wohnmobil besitzt, aber diese nie gleichzeitig nutzt, kann getrost zum Wechselkennzeichen greifen. Wie der Name vermuten lässt, ist dieses Nummernschild wechselseitig nutzbar – allerdings immer nur für ein Fahrzeug. Wichtig: Das gerade nicht genutzte Kfz darf nicht auf öffentlichem Grund geparkt werden, da es nicht angemeldet ist und daher nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Auch das Saisonkennzeichen eignet sich für Wohnmobile. Saisonkennzeichen beinhalten eine Zulassung von zwei bis elf Monat am Stück in einem beliebigen 12-monatigen Zeitraum. Der Vorteil: In den anderen Monaten entfallen Versicherung und Steuer. Auch hier gilt: Außerhalb der gewählten Saison ist das Wohnmobil auf einem Privatgrundstück abzustellen.
Für die Zulassung des Wohnmobils benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (ehemals Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- bisherige Nummernschilder (wenn vorhanden)
- HU- und AU-Bericht
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
Natürlich sind sowohl bei Wechsel- als auch bei Saisonkennzeichen favorisierte Buchstaben- und Zahlenkombinationen in Form von Wunschkennzeichen möglich. Zu beachten: Wunschkennzeichen zeitig reservieren und einen Termin bei der Zulassungsstelle beantragen! Und nach der Zulassung ist vor der Reise: Ab jetzt heißt es in das Wohnmobil steigen und die Welt entdecken. Wer sich im Norden Europas wohlfühlt, für den sind vielleicht die Wohnmobiltouren durch Skandinavien: Die schönsten Routen im hohen Norden sehr interessant.